Wenn der Bau abgeschlossen ist: Was passiert, wenn der Bauvertrag endet?

Was Bauherren nach der Fertigstellung wissen müssen – von der Abnahme bis zur Gewährleistung
Renovierung
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4 min
Der letzte Nagel ist eingeschlagen, das Haus steht – doch der Bauvertrag ist damit noch nicht automatisch beendet. Erfahren Sie, welche Schritte nach der Fertigstellung eines Bauprojekts folgen, worauf Sie bei der Abnahme achten sollten und wie Sie Ihre Rechte als Bauherr sichern.
Rafael Weber
Rafael
Weber

Wenn der Bau abgeschlossen ist: Was passiert, wenn der Bauvertrag endet?

Was Bauherren nach der Fertigstellung wissen müssen – von der Abnahme bis zur Gewährleistung
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Der letzte Nagel ist eingeschlagen, das Haus steht – doch der Bauvertrag ist damit noch nicht automatisch beendet. Erfahren Sie, welche Schritte nach der Fertigstellung eines Bauprojekts folgen, worauf Sie bei der Abnahme achten sollten und wie Sie Ihre Rechte als Bauherr sichern.
Rafael Weber
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Weber

Wenn die Handwerker ihre Werkzeuge einpacken und das Gerüst abgebaut wird, ist die Erleichterung groß. Doch auch wenn das Gebäude äußerlich fertig aussieht, ist der Bauvertrag noch nicht automatisch beendet. Erst wenn bestimmte formale Schritte erledigt sind, gilt das Bauvorhaben als abgeschlossen. Für Bauherren ist dies der Moment, in dem sie sicherstellen sollten, dass alles wie vereinbart ausgeführt wurde – und dass sie im Falle späterer Mängel gut abgesichert sind.

Im Folgenden erfahren Sie, was nach der Fertigstellung eines Bauprojekts in Deutschland passiert und worauf Sie achten sollten, wenn der Bauvertrag in seine Abschlussphase geht.

Abnahme des Bauwerks

Sobald der Unternehmer die Fertigstellung meldet, steht die Abnahme an. Sie ist ein zentraler rechtlicher Schritt: Der Bauherr erklärt damit, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistungsfrist, und die Gefahr für das Bauwerk geht auf den Bauherrn über.

Vor der Abnahme sollten Sie das Gebäude sorgfältig prüfen:

  • Begehen Sie das Objekt gründlich und notieren Sie sichtbare Mängel.
  • Halten Sie Bauvertrag, Pläne und Nachträge bereit.
  • Ziehen Sie bei Bedarf einen unabhängigen Sachverständigen hinzu.

Über die Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, in dem eventuelle Mängel festgehalten werden. Dieses Dokument ist entscheidend, falls es später zu Streitigkeiten über die Ausführung kommt.

Restzahlung und Zurückbehaltungsrecht

Nach der Abnahme wird in der Regel die Schlussrechnung fällig. Der Bauherr ist verpflichtet, den offenen Betrag zu zahlen – allerdings nur, wenn keine wesentlichen Mängel bestehen. Gibt es noch Beanstandungen, darf ein angemessener Teil der Vergütung einbehalten werden, bis die Mängel beseitigt sind.

Die Höhe des Einbehalts sollte sich an den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung orientieren. Ein zu hoher Einbehalt kann zu Konflikten führen oder den Bauunternehmer berechtigen, rechtliche Schritte einzuleiten. Sobald alle Mängel behoben sind, wird die Restzahlung geleistet, und der Vertrag gilt als erfüllt.

Gewährleistung und Mängelansprüche

Auch nach der Abnahme bleibt der Unternehmer für bestimmte Zeit verantwortlich. Nach deutschem Recht (§ 634a BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist bei Bauwerken in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Zeit kann der Bauherr Mängel geltend machen, die erst nach der Abnahme sichtbar werden.

Viele Bauherren vereinbaren zusätzlich eine Abnahme nach einem Jahr (sogenannte Jahresinspektion), um frühzeitig auftretende Mängel zu erfassen – etwa Risse im Putz, undichte Fugen oder Probleme mit der Haustechnik. Nach Ablauf der fünf Jahre endet die Gewährleistung, sofern keine arglistig verschwiegenen Mängel vorliegen.

Übergabe von Unterlagen und Dokumentation

Mit der Fertigstellung muss der Unternehmer dem Bauherrn verschiedene Unterlagen übergeben, darunter:

  • Bedienungs- und Wartungsanleitungen für technische Anlagen,
  • Garantien und Nachweise für verbaute Produkte,
  • Revisionsunterlagen und Bestandspläne (As-built-Dokumentation).

Diese Dokumente sind nicht nur für den laufenden Betrieb wichtig, sondern auch bei einem späteren Verkauf der Immobilie. Sie belegen, wie das Gebäude errichtet wurde und welche Materialien verwendet wurden.

Versicherung und Haftung

Mit der Abnahme geht die Gefahrtragung auf den Bauherrn über. Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt haftet der Eigentümer für Schäden am Gebäude, etwa durch Sturm, Feuer oder Leitungswasser. Eine passende Wohngebäudeversicherung sollte daher spätestens jetzt abgeschlossen oder angepasst werden.

Falls während der Bauphase eine Bauleistungsversicherung bestand, sollte diese nach Abschluss des Projekts beendet oder in eine reguläre Gebäudeversicherung umgewandelt werden.

Wenn alles abgeschlossen ist

Das Ende des Bauvertrags markiert den Übergang vom Bauprojekt zum fertigen Gebäude – und damit den Beginn der Nutzung. Für Bauherren ist dies ein wichtiger Moment, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen, technischen und finanziellen Punkte geklärt sind.

Mit einer sorgfältigen Abnahme, vollständiger Dokumentation und einem klaren Überblick über die Gewährleistungsfristen können Sie Ihr neues Zuhause oder Bauwerk mit gutem Gefühl übernehmen – und wissen, dass alles ordnungsgemäß abgeschlossen ist.